Bis zu einer Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse können wir davon ausgehen, dass Mengeder Bürger auf dem Kirchhof der alten St. Remigius-Kirche ihre letzte Ruhestätte gefunden haben. Mit dem Wiederaufblühen der katholischen Kirchengemeinde nach der Reformation bestand auch die Notwendigkeit für die Gemeinde, einen eigenen Friedhof für die Verstorbenen anzulegen. Dieser Platz wurde um die Kirche herum angelegt, und dieses "Kirchlein" stand Mitte des 18. Jh. in der heutigen Freihofstraße neben der noch vorhandenen ehemaligen Pastorat (heute: Wohnhaus Freihofstr. 5). Kein Wunder also, dass der heutige Eigentümer des Hauses bei Arbeiten an dem nicht unterkellerten Gebäude ehemalige Grabsteine vorfindet, die heute noch als Bodenplatten dienen. Pfarrer Bockskopf bestätigt dem Erzbischof von Köln in seinem Visitationsbericht am 24.03.1758 "Es gibt einen von allen Seiten umschlossenen Friedhof ohne ein Beinhaus nebst einer abgeteilten Fläche zur Beisetzung nicht getaufter Säuglinge". Ein Friedhof wird daher mit der Errichtung des "Kirchleins" um 1676 eingerichtet worden sein.

Trotz Neuordnung der Begräbnisplätze ab 1822 war der Friedhof bald ausgelastet. Die Kirchengemeinde erwarb deshalb Flächen für einen neuen Kirchhof an der Straße nach Brüninghausen in Größe von ca. 1,1/2 Morgen für 150 Taler, der am 25. 11. 1856 eingeweiht wurde. Dieser Platz dient uns Mengedern heute als Parkanlage am Markt. Die Fläche steht noch im Eigentum der Kirchengemeinde und die Stadt Dortmund hat aufgrund eines Pachtvertrages seit 1979 die gärtnerische Nutzung. An diesen Friedhof erinnert noch das große Kreuz an der westlichen Seite zum Amtshaus hin. Als stummer Zeitzeuge hat es über dem Grab von Pfarrer Auwermann die Jahre überstanden. Pfarrer Auwermann liess diesen Friedhof herrichten und fand dort auch seine letzte Ruhe. Sein Grabstein liegt vor dem Kreuz und kaum lesbar ist heute die Inschrift: "Betet für den Pfarrer Auwermann, geboren am 25.08.1805, gestorben am 08.09.1871" Über dem Namen war ein Kelch in den Stein eingemeißelt.

Das jetzige Friedhofsgelände wurde nach Genehmigung durch Paderborn vom 17. 04.1894 vom Grafen Droste zu Vischering erworben. Die Genehmigung zur Benutzung als Beerdigungsplatz erfolgte am 18. 04.1896 durch den Regierungspräsidenten zu Arnsberg. Die feierliche Einweihung fand im Anschluss an eine Prozession am 19. Mai 1898 und die erste Beerdigung am 16. Juni desselben Jahres statt. Nach Erweiterungen in verschiedenen Abschnitten und Grenzregulierungen, insbesondere durch den Straßenausbau in den vergangen Jahrzehnten, ist der Friedhof rund 2,9 ha groß und aus heutiger Sicht auch für die Zukunft ausreichend.